Damit es allen gut geht auf der Alm
Die Alm ist ein altes Gebäude mit historischem Hintergrund.
Aus diesem Grund fehlen auch einige Dinge, wie eine Trittschalldämmung oder Schallschutz an den Wänden. Damit alle in Ruhe den Aufenthalt auf der Alm geniessen können, ist es deshalb wichtig ein paar Regeln aufzustellen.
Bei fragen oder Feedback meldet euch gerne bei uns
Kerstin & Mario Kaltschmid
Hüttenwirtsfamilie
Regeln
1. Meldepflicht und Ausweis
Eintrag ins Hüttenbuch
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.
2. Anspruch auf Schlafplätze
Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben: Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann; Rettungsmannschaften im Dienst.
3 Überbelegung
Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
4. Verpflegung
4.1 Angebotsverfügbarkeit
Zumindest von 12 bis 20 Uhr muss mindestens eine warme Mahlzeit angeboten werden.
4.2 Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen Vereinbarung mit den Wirtsleuten und einem Infrastrukturbeitrag von EUR 5,00 pro Kopf bei großen Events (ab 100 Personen). Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
5. Erste Hilfe Material
In jeder Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigem Maße bereitgestellt.
6. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld
6.1 Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung
Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.
6.2 Hüttenruhe
Generell soll von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Die Hütten-Wirtsleute können aber im Einvernehmen mit den Gästen den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab 24:00 Uhr festsetzen. Die tatsächliche Zeit der Hüttenruhe ist gut sichtbar angeschlagen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
6.3 Musizieren und Konzerte
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit den Hütten-Wirtsleuten gestattet.
6.4 Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte
Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Köpfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hütten-Wirtsleute können für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.
6.5 Rauchen
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
6.6 Verhalten im Schlafraum
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.
6.7 Verhalten bei Platzmangel
Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.
6.8 Mitnahme von Haustieren
In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert in welchem auch Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung zu. Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit den Hüttenwirtsleuten abgeklärt werden.
Zusätze: Sofern Haustiere gestattet sind, kann eine angemessene Reinigungspauschale von mindestens 10 € erhoben werden. dürfen diese die Hütte nur gereinigt und trocken betreten. dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den Decken liegen. Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.
6.9 Beschädigung
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich. Die Schäden werden direkt von der vereinbarten Kaution abgezogen.
7. Aufsicht, Beschwerden
7.1 Hausrecht Die Hütten-Wirtsleute üben das Hausrecht in Vertretung des Vorstands der hüttenbesitzenden Gemeinde aus.
7.2 Verstoß gegen die Hüttenordnung
Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden. Schäden können direkt von der vereinbarten Kaution abgezogen werden.
7.3 Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an die Wirtsleute zu richten.
8. Kaution
Von Gruppen ab 4 Personen kann eine Kaution erhoben werden. Für Buchungen aller Zimmer ist die Höhe der Kaution auf EUR 500,00 festgelegt. Bei weniger Zimmern ist die Höhe von den Hüttenwirtsleuten festzulegen.